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Kundenbereich

Der Einkauf mit der Aachener Tafel Kundenkarte.

Sind Sie bedürftig und möchten Sie bei uns einkaufen?

Das Finanzamt erwartet, dass alle Menschen, die von uns eine Kundenkarte erhalten, Ihre Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabeverordnung nachweisen können. Diesen Nachweis müssen alle Kunden dem Vorstand der Aachener Tafel mit geeigneten Unterlagen erbringen.

Für die Kundenkarte benötigen Sie:
- Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument mit Foto
- Einen aktuellen Leistungsbescheid (vom Jobcenter, Grundsicherung (im Alter) oder den Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Die Beantragung und Verlängerung der Kundenkarte ist an jedem 1. Freitag im Monat zwischen 15:00 und 17:00 Uhr möglich (außer an gesetzlichen Feiertagen).

Verlängert werden hier nur Kundenkarten im Ablaufmonat und innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf. Alle anderen Kunden benötigen eine vollständige Neubeantragung.

Hier ersetzen wir auch verlorene Kundenkarten, wenn diese noch gültig sind.

Die Abholung der Kundenkarte erfolgt am darauffolgenden Freitag (2. Freitag im Monat), ebenfalls zwischen 15:00 und 17:00 Uhr.

In den Monaten Juli und Dezember findet keine Kundensprechstunde statt.

Letzte, verbindliche Auskünfte für spezielle Fragestellungen entnehmen Sie bitte den Aushängen an der Tafel. Gern erhalten Sie persönliche Auskünfte vor Ort.

Ein Einkauf ist nur mit Kundenkarte möglich!

Aachener Tafel

Kundenkarte.

Standort

So finden Sie uns in Aachen.

Hast du noch Fragen?

Frag einfach Jutta, Aachener Tafel e.V. Mitglied seit über 20 Jahren und Deine Ansprechpartnerin für alles, was mit dem Thema Kundenkarte zu tun hat.

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