
Sind Sie bedürftig und möchten Sie bei uns einkaufen?
Das Finanzamt erwartet, dass alle Menschen, die von uns eine Kundenkarte erhalten, Ihre Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabeverordnung nachweisen können. Diesen Nachweis müssen alle Kunden dem Vorstand der Aachener Tafel mit geeigneten Unterlagen erbringen.
Für die Kundenkarte benötigen Sie:
- Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument
- Unterlagen, die Ihre Bedürftigkeit belegen
- Passfoto oder eine gute s/w-Kopie Ihres Personalausweises
Kundenkarten werden an jedem 1. Samstag im Monat von 11:00 - 12:00 Uhr ausgegeben.
Ein Einkauf ist nur mit Kundenkarte möglich!